Familienaktivierung

Familienaktivierung, auf Grundlage von §27/31 SGB VIII

  • Ambulante Soforthilfe in akuten Krisensituationen 24/7
  • Situationsanalyse und Gefahreneinschätzung
  • Krisenarbeit im Familiensystem

Das Einsetzen einer Familienaktivierung ist geprägt durch unmittelbare Krisen im Familiensystem und durch eine akut vermutete Kindeswohlgefährdung. Innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage können unverzüglich Termine mit den Familien vereinbart werden. Bei einem kurzfristig anberaumten Hilfeplangespräch wird die Sorge des ASD benannt.

Wenn die Familien dazu bereit sind, arbeiten sie in den folgenden 8 Wochen mit Unterstützung der Fachkräfte in der Familie an den drei wichtigsten Zielen, um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Ziele

  • Voraussetzungen für den Verbleib des/der Kindes/er in der Familie erarbeiten oder Initiierung und Begleitung einer möglichen Inobhutnahme
  • Anbindung an sozialräumliche Angebote
  • Hilfe bei der Sicherstellung der Lebensgrundlagen (Wohnsituation, Finanzen, Gesundheit etc.)
  • Begleitung von Krisen, Krisen für Veränderung nutzen
  • Sicherstellung und Kontrolle des Kindeswohls

Zielgruppe

  • Eltern oder Alleinerziehende mit Kindern in einer akuten Krisensituation
  • Familien, in denen die Fremdunterbringung eines oder mehrerer Kinder notwendig erscheint oder vom Jugendamt thematisiert wurde
  • Familien, die zur Zusammenarbeit bereit sind, um die Krise abzuwenden

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