Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft, auf Grundlage von § 30 SGB VIII

  • Soziale Beziehungen und Persönlichkeitsentwicklung
  • Schulische Probleme
  • Freizeitgestaltung und Gesundheit
  • Förderung der Selbstständigkeit, Stärkung des Autonomiebedürfnisses und Emanzipation von der Herkunftsfamilie

Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten. Dabei werden die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.

Das Kind bzw. der/die Jugendliche wird als Einzelperson wahrgenommen, ernst genommen und gleichzeitig in seiner/ihrer Verbindung zu dem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend behandelt.
Erziehungsbeistände sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die über eine längere Zeit Kinder oder Jugendliche (0 bis 21 Jahre) begleiten, die ohne diese individuelle persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurecht kommen würden. Wir unterstützen junge Menschen, die durch Problemlagen der Eltern und/oder familiäre Konflikte belastet sind, oder in deren Familien die Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten beeinträchtigt sind.

Ziele

Die Leistung kann präventiv, aktiv unterstützend oder resozialisierend gestaltet werden. Inhaltlich wird das Kind, der/die Jugendliche oder junge Volljährige bei der Bewältigung von Herausforderungen und Entwicklungsproblemen begleitet. Dies geschieht möglichst unter Anleitung und Einbeziehung des sozialen Umfeldes.

Zielgruppe

  • Kinder und Jugendliche, die belastet sind durch familiäre Konflikte, Probleme der Eltern/Erziehenden und vor schulischen und beruflichen Herausforderungen stehen
  • Kinder und Jugendliche, die Entwicklungsauffälligkeiten im Beziehungs- und Leistungsbereich zeigen und in ihrem sozialen Umfeld Schwierigkeiten haben
  • Kinder und Jugendliche, die aus einer teilstationären oder stationären Jugendhilfemaßnahme zurück ins Elternhaus begleitet werden
  • Jugendliche sowie junge Volljährige, die zur Ablösung aus der Familie Unterstützung und Beratung bedürfen
  • Kinder und Jugendliche, für die eine Unterbringung außerhalb der Familie als geeignete Hilfe erwogen wird, für die jedoch in einer Phase intensiver Betreuung Alternativen entwickelt werden sollen

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