Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang, auf Grundlage von §18.3 SGB VIII

Der Begleitete Umgang ist eine Unterstützung und Förderung für Kontakte zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil. Der Begleitete Umgang soll dazu beitragen, Konflikte auf der Elternebene zu verringern. Dadurch sollen Beziehungsabbrüche zwischen dem Kind und einem Elternteil verhindert und die durch Trennung der Eltern hervorgerufenen Belastungen des Kindes reduziert werden.

Ziele

Mit der Umgangsbegleitung sollen Eltern in die Lage versetzt werden:

  • eine verbindliche Elternvereinbarung zu treffen
  • ein Bewusstsein zu erarbeiten, dass getrennte Paare weiterhin Eltern bleiben und somit gemeinsam Verantwortung für die Entwicklung ihrer Kinder tragen
  • Vertrauen in die Erziehungskompetenz des jeweils anderen Elternteils zu entwickeln
  • ohne fremde Hilfe den Umgang mit dem gemeinsamen Kind organisieren und durchzuführen zu können

Zielgruppe

Zielgruppe des Angebotes sind

  • Kinder, die den Kontakt zu ihren Eltern wünschen
  • Getrenntlebende Eltern, die Unterstützung in der Kontaktanbahnung brauchen
  • Kinder, die in Pflegefamilien leben und zur Absicherung eine Begleitung brauchen

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